Kein „Veganes Hühnchen“ mehr in der Schweiz: Gericht verbietet Tiernamen auf pflanzlichem Fleisch
Published 4 days ago in News

Kein „Veganes Hühnchen“ mehr in der Schweiz: Gericht verbietet Tiernamen auf pflanzlichem Fleisch

Ein Schweizer Gericht hat entschieden, dass fleischfreie Produkte keine tierischen Begriffe wie „Hähnchen“ oder „Schweinefleisch“ mehr verwenden dürfen, selbst nicht mit veganen Hinweisen.

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Martina Osmak
Director of Marketing

Das Urteil des Gerichts

Der Bundesgerichtshof der Schweiz hat eine bedeutende Entscheidung getroffen: pflanzliche Fleischalternativen dürfen keine Tiernamen wie "veganes Hähnchen" oder "wie Schweinefleisch" mehr verwenden. Das Urteil hob eine frühere Entscheidung des Verwaltungsgerichts Zürich auf und stellte sich auf die Seite des Bundesinnenministeriums, das argumentierte, dass eine solche Kennzeichnung die Verbraucher irreführen kann.

Der Fall richtete sich speziell gegen das in Zürich ansässige Unternehmen Planted Foods, das Begriffe wie "planted chicken" für seine veganen Produkte verwendet hatte. Das Gericht stellte fest, dass diese Terminologie zu nah an echtem tierischem Essen ist und potenziell verwirrend für die Öffentlichkeit sein könnte.

Was erlaubt ist, was nicht

Unter den neuen Richtlinien sind Namen, die direkt auf Tiere Bezug nehmen, verboten, es sei denn, das Produkt enthält tatsächlich Fleisch. Produktnamen, die auf Zubereitungsarten oder -formaten basieren – wie "Steak", "Wurst" oder "gehackt" – sind jedoch weiterhin erlaubt.

Erlaubte Begriffe sind:

  • Sojasaucen

  • Linsenschnitzel

  • Getreidescheiben

Verbotene Begriffe sind:

  • Veganes Hähnchen

  • Wie Schweinefleisch

  • Pflanzenbasiertes Rindfleisch

Dieser Ansatz entspricht den Lebensmittelkennzeichnungsregeln der Europäischen Union, die die Schweiz 2017 in nationales Recht übernommen hat.

Verbraucherklärung im Mittelpunkt

Die Mehrheit der Richter betonte den Verbraucherschutz als Grundlage für die Entscheidung. Sie argumentierten, dass Begriffe, die Fleisch heraufbeschwören, Käufer irreführen könnten, insbesondere solche, die mit pflanzlichen Alternativen nicht gut vertraut sind. Während die Produkte darauf abzielen, Fleischesser anzuziehen, die nach Ersatz suchen, entschied das Gericht, dass Transparenz Vorrang haben muss.

Ein Richter bemerkte, dass die Verwendung von Tierbegriffen marketingtechnische Zwecke verfolgt, indem sie das Konzept eines fleischähnlichen Erlebnisses verkaufen will, statt den Verbraucher einfach zu informieren. In solchen Fällen, so das Gericht, überwiegt das Risiko der Verwirrung das kommerzielle Interesse.

Folgen für die vegane Industrie

Für Unternehmen wie Planted Foods bedeutet dies, dass eine Umbenennung erforderlich sein wird. Die Produktnamen müssen innerhalb einer festgelegten Frist überarbeitet werden, was Verpackungen, Werbung und möglicherweise die Kundenwahrnehmung betrifft.

Trotz der Unannehmlichkeiten könnte die Entscheidung eine innovativere Kennzeichnung und einen Wandel hin zu klarerer Kommunikation im schnell wachsenden pflanzenbasierten Markt anstoßen.

Quelle: https://www.swissinfo.ch/eng/swiss-abroad/swiss-court-bans-animal-names-for-vegan-meat-substitutes/89259605?linkType=guid&utm_source=multiple&utm_campaign=swi-rss&utm_medium=rss&utm_content=o