Bengaluru verbietet Fleisch für 24 Stunden
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Bengaluru verbietet Fleisch für 24 Stunden

Bengaluru wird am 25. November 2025 ein eintägiges Verbot des Verkaufs und des Schlachtens von Fleisch in Gedenken an ein religiöses und kulturelles Jubiläum einführen.

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Martina Osmak
Director of Marketing

Am 25. November 2025 wird die Greater Bengaluru Authority (GBA) ein Verbot für den Verkauf von Fleisch und die Schlachtung von Tieren in ihrem Zuständigkeitsbereich durchsetzen.


Das bedeutet, dass an diesem Tag:

  • Kein Fleischverkauf durch Einzelhandelsmetzgereien erlaubt ist.

  • Schlachthöfe davon abgehalten werden, Schlachtungen durchzuführen.

  • Die Maßnahme in dem von der GBA definierten Stadtgebiet gilt.

Begründung:
Das Datum fällt mit dem Geburtstag von Sadhu T. L. Vaswani (25. November) zusammen, der ein spiritueller Führer und Verfechter des Vegetarismus war.


Darüber hinaus wird dieses Datum weltweit als Internationaler Vegetarier-Tag und Internationaler Fleischloser Tag gefeiert.

Folgen für Fachleute der Fleischindustrie:

  • Lieferanten, Verarbeiter und Einzelhändler in Bengaluru müssen ihre Bestände und Abläufe mit diesem Verbot für den 25. November planen.

  • Die Einzelhandelsaktivitäten an diesem Tag müssen den Fleischverkauf aussetzen – Personal, Logistik und Kundenkommunikation sollten dies widerspiegeln.

  • Schlachthöfe müssen an dem festgelegten Tag die Schlachtung von Tieren einstellen; dies könnte eine Neuterminierung von Liefer- oder Schlachtterminen erfordern.

  • Obwohl das Verbot zeitlich begrenzt ist (einen Tag), könnte es die vorgelagerten Lieferketten (lebende Tiere, Transport, gekühlte Fleischbestände) und die nachgelagerte Nachfrage im Einzelhandel an diesem Tag beeinflussen.

  • Für diejenigen, die in angrenzenden Regionen tätig sind, könnte es die grenzüberschreitenden Ströme von Fleisch oder lebenden Tieren (sowohl ein- als auch ausgehend) beeinflussen, da der Tag die Nachfrage- oder Angebotsmuster vorübergehend verschieben könnte.

Kontext und betriebliche Überlegungen:

  • Das Verbot wird nicht als dauerhafte regulatorische Änderung für die Branche betrachtet, sondern als eine eintägige Maßnahme, die an kulturelle Bräuche gebunden ist.

  • Unternehmen müssen möglicherweise Änderungen im Kundenverhalten antizipieren und sich anpassen (z. B. Verschiebung der Einkäufe auf den Tag davor oder danach) und Personal und Bestände entsprechend anpassen.

  • Obwohl die angegebene Begründung religiös/kulturell ist, könnten auch indirekte betriebliche Auswirkungen entstehen: erhöhte Nachfrage nach proteinlichen Alternativen ohne Fleisch (obwohl dies nebensächlich zur Politik ist), wie in den Berichten angemerkt.

  • Compliance: Sicherstellen, dass lokale Lizenzen, Schlachthofbetriebe und Einzelhandelsgenehmigungen mit dem Verbot für den Tag übereinstimmen.

Fazit:
Für die Stakeholder der Fleischindustrie in Bengaluru stellt das Verbot des Fleischverkaufs und der Schlachtung am 25. November eine geplante, eintägige operationale Einschränkung dar, die von der Greater Bengaluru Authority im Einklang mit kulturellen Bräuchen diktiert wird. Obwohl es sich nicht um einen strukturellen politischen Wandel handelt, erfordert es eine vorausschauende Planung, um Störungen in der Versorgung, im Verkauf und in der Logistik an diesem Datum zu minimieren.

Quelle: https://economictimes.indiatimes.com/news/new-updates/bengaluru-bans-meat-sale-on-november-25-to-mark-no-no-veg-day-heres-why/articleshow/125531778.cms