
Strenge Regeln für die Schweineschlachtzeit in Kroatien
Die traditionelle Schweineschlachtung in Kroatien beginnt unter strenger veterinärmedizinischer Aufsicht, um die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu verhindern.
Mit dem Einzug der kälteren Monate in Kroatien beginnt offiziell die langjährige ländliche Tradition des „kolinje“—der jährlichen Schweineschlachtung. Doch in diesem Jahr liegt der Fokus erneut auf strengen Biosicherheitsmaßnahmen, die darauf abzielen, die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) zu stoppen, einer Krankheit, die weiterhin die Schweinehaltung in der Region bedroht.
Laut dem Ministerium für Landwirtschaft Kroatiens bleibt die private Schlachtung erlaubt, jedoch nur unter regulierter Aufsicht. Jedes Schwein muss innerhalb von 24 Stunden vor der Schlachtung einer obligatorischen veterinärmedizinischen Untersuchung unterzogen werden, und die Veranstaltung selbst muss mindestens 48 Stunden im Voraus einem autorisierten Tierarzt angekündigt werden.
„Die Schlachtung für den persönlichen Gebrauch ist erlaubt, jedoch nur, wenn alle Biosicherheitsbedingungen erfüllt sind“, erklärte das Ministerium und fügte hinzu, dass Landwirte verpflichtet sind, alle Anzeichen von Krankheiten oder Tiersterben sofort zu melden.
Kein Verkauf oder Verschenken von selbstgemachtem Fleisch
Die Behörden betonen, dass Fleisch und Fleischprodukte aus Hausschlachtungen—einschließlich Delikatessen wie Kulen, Wurst, Schmalz (čvarci) und frisches Schweinefleisch—nicht verkauft oder geteilt werden dürfen. Sie dürfen nicht auf Messen, Märkten oder Online-Plattformen erscheinen, noch an Freunde oder Verwandte gesendet werden. Diese Regel zielt darauf ab, mögliche Übertragungswege für Krankheiten zu blockieren.
Tierschutz und Abfallmanagement erforderlich
Bei der Schlachtung müssen alle Tierschutzstandards eingehalten werden. Nebenprodukte wie Blut und Innereien müssen sicher entsorgt werden, entweder durch lizenzierte Sammler oder lokale Behörden, die möglicherweise gemeinsame Sammelstellen in ländlichen Gemeinden organisieren.
Zonenbasierte Einschränkungen bleiben bestehen
Die Schweineschlachtung ist nur in Gebieten erlaubt, die als Restriktionszonen I, II und III kategorisiert sind, sofern alle Sicherheitsregeln eingehalten werden. Sie ist jedoch innerhalb von Schutz- und Überwachungszonen verboten, die um bestätigte Ausbrüche eingerichtet werden und regelmäßig aktualisiert werden.
Seit dem 10. November 2025 wurde die ASP auf 53 heimischen Betrieben und bei 401 Wildschweinen in Kroatien bestätigt, wobei der letzte Fall in Lug (Gemeinde Bilje) in Ostslawonien gemeldet wurde.
Trotz der Einschränkungen bleibt das „kolinje“ für viele kroatische Familien ein geschätztes kulturelles Ereignis—eine Zeit der Gemeinschaft, des Essens und der Tradition. Dennoch fordert die Regierung in dieser Saison alle auf, die Regeln genau zu befolgen, um die nationale Schweinepopulation zu schützen und sicherzustellen, dass dieser jahrhundertealte Brauch auch in den kommenden Jahren sicher fortgesetzt werden kann.
Quellen:
