EU aktualisiert ihre Entwaldungsregeln: Was das für Händler von Rindern und Rindfleisch bedeutet

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EU aktualisiert ihre Entwaldungsregeln: Was das für Händler von Rindern und Rindfleisch bedeutet

Die Europäische Union hat neue Maßnahmen für ihre Entwaldungsverordnung verabschiedet, in deren Rahmen Leder und Rinderhäute aus den Vorschriften herausgenommen wurden, während Rinder weiterhin erfasst bleiben; das Gesetz soll ab Ende Dezember 2026 gelten.

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Martina Osmak

Director of Marketing

Ein frisches Update zu einem wichtigen EU-Gesetz

Am 13. Juli 2026 hat die Europäische Kommission zwei Maßnahmen verabschiedet, um die EU-Entwaldungsverordnung, bekannt als EUDR, in die Praxis umzusetzen. Das Gesetz soll ab Ende Dezember 2026 gelten.

Die erste Maßnahme ist ein delegierter Rechtsakt. Er aktualisiert und vereinfacht die Liste der Produkte, die von den Regeln erfasst werden. Die zweite ist ein Durchführungsrechtsakt, der die technischen Regeln für das Online-System festlegt, über das Unternehmen ihre Sorgfaltserklärungen einreichen.

Diese Schritte bauen auf einer rechtlichen Änderung auf, die im Dezember 2025 vereinbart wurde, sowie auf einem umfassenderen Vereinfachungspaket, das im Mai 2026 vorgestellt wurde. Die Kommission erklärt, Ziel sei es, Unternehmen, EU-Mitgliedstaaten und Handelspartnern mehr Klarheit zu verschaffen, bevor die Regeln in Kraft treten.

Was die EUDR von Händlern verlangt

Die EUDR soll verhindern, dass Produkte mit Bezug zur Entwaldung auf den EU-Markt gelangen. Sie umfasst sieben Rohstoffe und deren Folgeprodukte:

  • Rinder

  • Kakao

  • Kaffee

  • Palmöl

  • Kautschuk

  • Soja

  • Holz

Unternehmen, die diese Waren auf dem EU-Markt in Verkehr bringen oder aus der EU ausführen, müssen nachweisen, dass die Produkte entwaldungsfrei sind. Sie müssen außerdem belegen, dass die Waren im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslandes erzeugt wurden. Für Fleischhändler ist hier das Stichwort Rinder.

Was sich an der Produktliste geändert hat

Der neue delegierte Rechtsakt ändert nichts an den sieben Kernrohstoffen. Rinder bleiben im Geltungsbereich. Geändert wird die Liste der Folgeprodukte.

Einige Posten wurden aus dem Anwendungsbereich der Regeln gestrichen, darunter:

  • Rinderhäute, Felle und Leder

  • Runderneuerte Reifen

  • Sojabohnen als Saatgut

  • Bestimmte Kautschukwaren, Förderbänder und Fahrzeugsitze

Gleichzeitig wurden einige Produkte hinzugefügt. Dazu gehören löslicher Kaffee, einige Palmölderivate und gefrorene Rinderzungen. Die neu hinzugefügten Produkte fallen erst ab dem 30. Dezember 2027 unter die Regeln, um den Unternehmen Zeit zur Vorbereitung zu geben.

Die Kommission stellte außerdem klar, dass Proben zu Testzwecken, Abfälle, gebrauchte Waren und Verpackungen außerhalb des Geltungsbereichs liegen.

Die Lederentscheidung stößt auf Kritik

Die Entscheidung, Rinderhäute und Leder auszuklammern, ist der Teil, der die Debatte ausgelöst hat. Die Kampagnengruppe Mighty Earth, die in Europa und anderen Regionen aktiv ist, bezeichnete den Schritt als „Eigentor“ der EU.

Die Gruppe argumentiert, dass Fleisch und Leder vom selben Tier stammen und man das eine nicht vom anderen trennen könne. Sie verweist auf folgende Zahlen:

  • Importierte Häute stehen mit rund 17 % der Entwaldung in Verbindung, die den EUDR-Produkten zugerechnet wird.

  • Das entspricht etwa 39.000 Hektar Waldverlust pro Jahr.

  • In der öffentlichen Konsultation, die am 1. Juni endete, wollten etwa 81 % der Bürgerinnen und Bürger, die sich geäußert haben, dass Leder in den Regeln bleibt.

Mighty Earth warnt außerdem, dass Rindfleisch und Leder wichtige Treiber der Entwaldung in Brasilien und anderen lateinamerikanischen Ländern sind. Befürworter der Änderung sehen das anders. Sie sagen, Leder sei ein geringwertiges Nebenprodukt und die Lederunternehmen hätten wenig Einfluss auf die weit vorgelagerten Farmen in der Lieferkette. Das ist das Argument der Verteidiger der Entscheidung, und Kritiker wie Mighty Earth widersprechen dem entschieden.

Termine und nächste Schritte

Der Zeitplan ist für alle wichtig, die mit Rinderprodukten in die EU oder aus der EU handeln. Die wichtigsten Daten sind:

  • 30. Dezember 2026: Die Regeln gelten für große und mittelgroße Marktteilnehmer sowie für kleine Marktteilnehmer, die bereits von der älteren EU-Holzhandelsverordnung erfasst waren.

  • 30. Juni 2027: Die Regeln gelten für sonstige Kleinst- und Kleinunternehmen.

  • 30. Dezember 2027: Neu hinzugefügte Produkte, etwa gefrorene Rinderzungen, fallen unter die Regeln.

Der delegierte Rechtsakt muss noch eine Prüfungsfrist im Europäischen Parlament und im Rat der EU durchlaufen, bevor er in Kraft tritt. Das Online-Meldesystem, das Ende Juni wieder geöffnet wurde, erhält im Laufe des Sommers weitere Funktionen, und die Kommission plant ab Ende Juli Schulungen für Unternehmen.

Worauf Käufer und Verkäufer achten sollten

Für Fleischhändler ist die Botschaft klar. Rinder und Rindfleischprodukte bleiben innerhalb der EUDR, und die Jahresendfrist rückt näher. Leder und Häute sind nun ausgenommen, was den Papieraufwand für diesen Teil des Handels verringert, aber die zentrale Rindfleisch-Lieferkette ist damit nicht aus dem Schneider.

Händler, die mit der EU Geschäfte machen, sollten prüfen, welche ihrer Produkte auf der aktualisierten Liste stehen, ihre Lieferantendaten in Ordnung bringen und bereit sein, das EU-Meldesystem lange vor Dezember zu nutzen.

Quellen

EU aktualisiert ihre Entwaldungsregeln: Was das für Händler von Rindern und Rindfleisch bedeutet | MeatBorsa Nachrichten